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Urheberrecht

paragraf_blau Neues Urheberrecht

Am 31.10.2007 wurde das neue Urheberrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird am 01.01.2008 in Kraft treten. 

Das Bundesjustizministerium hat eine Erläuterung zum Themenkomplex Kopien herausgegeben. Ganz am Ende des Textes findet sich auch ein Abschnitt zur Öffentlichkeit des Unterrichts. Der Artikel bezieht sich bereits auf das neue Urheberrecht. Dieser Text ersetzt die bisherige Klarstellung des BMJ zum Thema Öffentlichkeit von Schulunterricht.

Ganz neu: Ein Dossier der Bundeszentralefür politische Bildung  

 

 

Dürfen Lehrerinnen/Lehrer private DVDs, Filme und CDs im Unterricht zeigen?

Es kommt darauf an, ob es sich dabei um eine öffentliche Wiedergabe handelt. In diesem Fall muss der Urheber bzw. der Rechtsinhaber grundsätzlich damit einverstanden sein, d.h. diese Nutzung vertraglich gestatten. Wenn es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe handelt, braucht man auch keine Zustimmung des Rechtsinhabers. Wann eine Wiedergabe öffentlich ist, richtet sich nach § 15 Abs. 3 UrhG und ist stets unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Nach der Kommentarliteratur sind Wiedergaben im Schulunterricht innerhalb des engen Klassenverbandes fast immer nicht öffentlich; Schulveranstaltungen der ganzen Schule oder größerer Teile davon dagegen in aller Regel öffentlich. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist anlässlich der Urheberrechtsnovelle von 1985 davon ausgegangen, dass eine Wiedergabe von Aufzeichnungen urheberrechtlich geschützter Werke im Schulunterricht keine öffentliche Wiedergabe ist. Soweit es sich um eine öffentliche Wiedergabe handelt, darf ein Werk ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nur dann vorgeführt werden, wenn die Voraussetzungen des § 52 UrhG erfüllt sind. Die öffentliche Vorführung eines Filmwerkes ist auch danach immer nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig.

Weitere Informationen und Links 

Ganz neu und umfassend von Johannes Phillip:
http://alp.dillingen.de/ref/mp/recht/medrecht01.html

Bei Lehrer-Online gibt es einen umfassenden Bereich "Recht":
http://www.lehrer-online.de/recht.php

Linksammlung:
http://www.lehrer-online.de/linksammlung-recht.php 

Veröffentlichung von Personenphotos:
http://www.lehrer-online.de/personenfotos-allgemein.php

Mustertexte für den schulischen Bereich:
http://www.lehrer-online.de/recht_praxis.php 

 
 
 
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